Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carogusto Deutschland GmbH,

Stand: September 2022

  1. Geltungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen, künftige Geschäfte, vorrangige Vereinbarungen, Schriftform bei rechtserheblichen Erklärungen
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote und Annahmeerklärungen der Carogusto Deutschland GmbH (nachfolgend „CG“), für alle Lieferungen von Produkten, Erbringung von Dienstleistungen und sonstigen Leistungen von CG (einschließlich Kostenvoranschläge, Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte) sowie für alle Verträge, die CG auf Verkäufer‑, Lieferanten- und Auftragnehmerseite mit dem Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) abschließt. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 S. 1 BGB.
    • Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, CG hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.
    • Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    • Individuelle Vereinbarungen (einschließlich individueller Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) mit dem Kunden und abweichende Angaben in den Angeboten/Annahmeerklärungen haben Vorrang vor den AGB.
    • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber CG abzugeben hat (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  2. Schrift-/Textform, Angebote, Vertragsschluss
    • Angebote und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform (Brief, Telefax, E-Mail; nachfolgend zusammen „schriftlich“).
    • Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart, sind Angebote von CG, insbesondere bezüglich des Preises, der Menge und der Lieferfrist, unverbindlich. Der Kunde ist drei (3) Wochen an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des bei CG eingegangenen Angebots, spätestens jedoch – insoweit abweichend von Ziffer 1 – durch Lieferung oder Leistungserbringung zustande.
    • Weicht die von CG übermittelte schriftliche Bestätigung vom Angebot (Bestellung) des Kunden ab, gilt der Vertrag als unter den von CG bestätigten Bedingungen als abgeschlossen, es sei denn der Kunde widerspricht (i) in Bezug auf bestellte Sisisi®-Menüs innerhalb von 24 Stunden und (ii) in Bezug auf bestellte Qeamer® innerhalb von fünf (5) Tagen, in den Fällen (i) und (ii) jeweils nach Eingang der schriftlichen Bestätigung von CG beim Kunden. Die Frist ist eingehalten, wenn der Widerspruch des Kunden bei CG innerhalb der gemäß dieser Bestimmung festgesetzten Frist schriftlich zugeht.
  3. Produkte, Spezifikationen, Mindesthaltbarkeitsdatum, Lagerung und Abgabe der Sisisi®-Menüs
    • Technische Daten von Produkten, Dokumentationen, Beschreibungen, Abbildungen, Angaben betreffend Dimensionen und Eigenschaften sowie Informationen zu Standards (nachfolgend „Spezifikation“) dienen rein informativen Zwecken und gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft eines Produkts, es sei denn, CG sichert eine solche ausdrücklich schriftlich zu. CG behält sich vor, jederzeit Änderungen an den Produkten, den Spezifikationen, Verpackungen und Dienstleistungen vorzunehmen sowie Produkte oder Dienstleistungen aus dem Sortiment zu nehmen.
    • Das Mindesthaltbarkeitsdatum („MHD“) der Sisisi®-Menüs wie auf der Verpackung angegeben wird bei Lieferung im Sinn von Ziffer 2 dieser AGB bei noch mindestens 21 (einundzwanzig) Kalendertagen liegen.
    • Ist CG infolge gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet, nicht lediglich unerhebliche Änderungen an Spezifikationen vorzunehmen, wird CG einen hiervon betroffenen, noch nicht belieferten Kunden eines wirksam abgeschlossenen Vertrages unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag innerhalb der in Ziff. 3 genannten Fristen zurückzutreten. Die Frist ist eingehalten, wenn der Rücktritt des Kunden bei CG innerhalb der in Ziff. 2.3 genannten Frist schriftlich zugeht.
    • Der Kunde ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Lagerung und Abgabe der gelieferten Sisisi®-Menüs an Endkunden sowie für die Einhaltung aller Hygieneanforderungen und lebensmittelrechtlichen Vorgaben; einschließlich soweit erforderlich nach anwendbarem Recht der Anzeige der Tätigkeit als Lebensmittelunternehmer und die durchgängige Beaufsichtigung der Selbstbedienungsregale durch das Verkaufspersonal.
  4. Preise
    • Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
    • Die Preise verstehen sich in Euro EX WORKS (EXW) ab Versandstandort Crailsheim (Incoterms® 2020) zzgl. der gesetzlichen MwSt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
  5. Lieferung, Teillieferungen, Nichtverfügbarkeit der Leistung höhere Gewalt („Force Majeure“), Selbstbelieferung, Lieferverzug, Haftung, Unterlieferung
    • Sofern von CG nicht anders angegeben oder vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Werden verbindliche Liefertermine oder -fristen vereinbart, jedoch aus Gründen, die CG nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten („Nichtverfügbarkeit der Leistung“), wird CG den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist CG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird CG unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch (Vor-)Lieferanten (vgl. Ziff. 5), bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt (vgl. Ziff. 5.4) oder wenn CG im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
    • Lieferungen erfolgen EX WORKS (EXW) ab Versandstandort Crailsheim (Incoterms® 2020), es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
    • Teillieferungen sind in einem für den Kunde zumutbaren Umfang zulässig.
    • Bei höherer Gewalt („Force Majeure“) oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Streiks, Naturkatastrophen, Sabotage, Feuer, Pandemien, Epidemien, Zerstörung/Beschädigung von Produktionsanlagen bzw. -stätten, Grenzschließungen, Einschränkungen des Warenverkehrs, Sanktionslisten, Export- oder Importbeschränkungen), die CG ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, ein Produkt/eine Dienstleistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern/zu erbringen, verlängern sich die vereinbarten Termine und Fristen um den Zeitraum der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, sind beide Vertragsparteien, der Kunde jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Frist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
    • Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch ihre (Vor-)Lieferanten gerät CG gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, es sei denn, CG hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren (insbesondere auch von Roh- und Hilfsstoffen sowie Betriebsmitteln) aus von CG nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist CG zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt.
    • Im Falle des Lieferverzugs haftet CG für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 10. Der von CG zu ersetzende Verzugsschaden ist im Falle leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jede vollendete Woche, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-)Lieferung.
    • CG ist in für den Kunden zumutbarem Umfang berechtigt, produktionsbedingte Unterlieferungen vorzunehmen
  6. Annahmeverzug

Der Kunde sorgt für die ordnungsgemäße Annahme der Produkte. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist CG unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Produkte (insbesondere Sisisi®-Menüs und Qeamer®) auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Bei Lagerung durch CG betragen die Lagerkosten 0,25 % des Nettokaufpreises der zu lagernden Waren pro vollendete Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung/Zurückbehaltung, Vermögensverschlechterung, elektronischer Rechnungsversand, SEPA-Mandat
    • Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wurde, sind Rechnungen von CG innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung ohne jedweden Abzug fällig.
    • Bei Zahlungsverzug ist CG berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich CG vor.
    • Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    • Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von CG auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann CG die ihr obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet hat. CG kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. CG ist nach Fristablauf berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
    • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen elektronisch übermittelt werden (§ 14 Abs. 1 S. 7, 8 UStG).
    • Soweit Lastschrifteinzug vereinbart wurde, wird der Kunde CG auf Verlangen ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erteilen.
  2. Eigentumsvorbehalt
    • Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und sonstiger Forderungen, welche CG gegen den Kunden im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich – gleich aus welchem Rechtsgrund – erwirbt, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von CG (nachfolgend „Vorbehaltsware“). Ferner bleibt die Vorbehaltsware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, welche CG gegen den Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwirbt (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware Eigentum von CG. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderungen von CG.
    • Bei Lieferungen in Länder, in denen die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft ist, wird der Kunde unverzüglich auf seine Kosten alles tun, um CG entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen (z.B. Registrierung, Publikation usw.) mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
    • Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsprodukte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Das Recht zum Weiterverkauf besteht nicht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange CG Eigentümer der Vorbehaltsware ist, ist CG bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an CG ab; CG nimmt diese Abtretung hiermit an.
    • Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Einbruch, Wasser- und Feuerschäden zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadensfalles gegen seinen Versicherer zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf das Eigentum oder Miteigentum von CG beziehen, an CG ab; CG nimmt diese Abtretung hiermit an.
    • CG ist auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten CG eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt.
  3. Untersuchungspflicht, Mängelrüge, Mängelhaftung, Minderlieferung, Produktrückruf
    • Der Kunde hat gelieferte Produkte unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (einschließlich Kennzeichnungsmängel) sind CG unverzüglich, spätestens aber binnen einer (1) Woche nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind CG ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen einer (1) Woche nach Entdeckung des Mangels (bei den bei Sisisi®-Menüs spätestens innerhalb des auf den gelieferten Produkten aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatums) schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
    • Mängelrügen müssen Datum, Art der Lieferung, Inhalt und Rechnungsnummer enthalten. Zudem sind Bilder der beanstandeten Produkte bzw. deren Verpackung beizufügen.
    • Auf Verlangen von CG ist das beanstandete Produkt mit einer Kopie der Rechnung und einer detaillierten Mangelbeschreibung an einen von CG bezeichneten Ort gemäß den Instruktionen von CG zusenden. Die hierbei anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten von CG.
    • Zeigt der Kunde einen Mangel gemäß Ziff. 1 fristgerecht an, hat er nach Wahl von CG einen Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung).
    • CG ist in jedem Fall berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt.
    • Produktionsbedingte Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden.
    • Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln verjähren Mängelansprüche in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware beim Kunden bzw., soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ab Abnahme.
    • Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von CG nicht nach Maßgabe von Ziff. 10 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 9 geregelte Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
    • Die Bestimmungen in dieser Ziff. 9 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die CG arglistig verschwiegen hat oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, unberührt.
    • Rügt der Kunde ungerechtfertigt einen Mangel oder tätigt er falsche oder irreführende Aussagen zum Produkt, seinem Verhalten im Feld oder zu Vorkommnissen mit dem Produkt (nachfolgend „Ausführungen“) und ergreift CG deswegen Maßnahmen, um vermeintliche Produktgefahren abzuwehren oder regulatorische Pflichten zu erfüllen, die nach Ermessen von CG geboten sind bzw. bestehen würden, soweit die Ausführungen des Kunden zuträfen (etwa Behördennotifikationen, Warnungen, Rückrufe), hat der Kunde gegenüber CG den Schaden zu ersetzen, der CG aufgrund der Maßnahmen entsteht (bspw. Rückrufkosten, entgangener Gewinn, Kosten für Rechtsberatung). Das gilt nicht, soweit der Kunde nicht erkannt hat oder nicht hätte erkennen müssen, dass seine Ausführungen unzutreffend sind.
  4. Haftung
    • Auf Schadensersatz haftet CG unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), beschränkt sich die Haftung von CG auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
    • In jedem Fall ist die Haftung von CG im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer wesentlichen Nebenpflicht auf den doppelten Auftragswert beschränkt.
    • Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet CG nicht.
    • CG haftet ebenfalls nicht für etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die von CG gelieferten Produkte unsachgemäß verwendet, insbesondere (aber nicht ausschließlich) den Qeamer® fehlerhaft in Betrieb nimmt, nicht ordnungsgemäß wartet und/oder nicht ordnungsgemäß instand setzen lässt, den Qeamer® zur Erhitzung von Lebensmitteln verwendet, die nicht von CG hierfür explizit freigegeben sind, oder an den zur Benutzung mit dem Qeamer® vorgesehen Sisisi®-Menüs Änderungen vornimmt, wie z.B. das Einfrieren der Menüs oder Überkleben des aufgebrachten MHD.
    • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
    • Soweit die Haftung von CG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CG.
    • Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziff. 10 die Haftung von CG beschränkt ist, in zwölf (12) Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  5. Verarbeitung von Kundendaten, Datenschutz
    • CG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung, so die E-Mail Adresse, wenn diese angeben wird. Zur Bonitätsprüfung kann CG Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Art 6 Abs. 1b) DSGVO.) Im übrigen gilt die unter Datenschutzerklärung_Carogusto_22.pdf abrufbare Datenschutzerklärung.
  6. Export von Produkten, Sanktionen

Die von CG gelieferten Waren können Komponenten und/oder Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Ausfuhrkontrollbestimmungen der Europäischen Gemeinschaften, der Bundesrepublik Deutschland, Japans der USA oder anderer Länder unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten und etwaig erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Exportkontrollvorschriften der vorstehend genannten Länder zu beachten und nicht an die darin genannten kritischen Länder, an kritische Empfänger und an kritische Endverwendungen zu liefern. CG ist nicht zur Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden verpflichtet, soweit dies zu Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften führen würde.

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl
    • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Landgericht München I, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. CG ist berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
    • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).