Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Lieferungen von Produkten und jede Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungserbringung») durch die Carogusto AG (nachfolgend «CG» genannt). Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, bilden diese AGB einen Bestandteil sämtlicher Verträge über die Leistungserbringung durch CG, auch wenn CG in einem Angebot, einer Bestellbestätigung oder einer lieferbegleitenden Dokumentation nicht ausdrücklich auf diese AGB verweist. Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde im Zusammenhang mit einer Anfrage oder einer Bestellung auf seine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen verweist oder diese beifügt und CG nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, einschliesslich Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden, sowie Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen finden nur Anwendung, soweit CG diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls die Schriftlichkeit.

 

Angebote und Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, wobei E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt. Bestellungen des Kunden ohne vorausgehendes schriftliches Angebot von CG sind ein verbindliches Angebot des Kunden. An eine Bestellung ist der Kunde für einen Zeitraum von dreissig (30) Tagen gebunden. Der Vertragsabschluss kommt durch die ausdrückliche schriftliche Annahme der Bestellung durch CG oder durch Leistungserbringung zustande.

 

Entscheidet sich CG, dem Kunden eine Bestellbestätigung schriftlich (einschliesslich E-Mail) zu übermitteln und weicht diese von der Bestellung des Kunden ab, gilt der Vertrag als unter den von CG mitgeteilten Bedingungen als abgeschlossen, es sei denn der Kunde widerspricht (i) in Bezug auf bestellte Sisisi®-Menüs innerhalb von 24 Stunden und (ii) in Bezug auf bestellte Qeamer® innerhalb von fünf (5) Tagen, in den Fällen (i) und (ii) jeweils nach Versand der Bestellbestätigung durch CG. Die Frist ist eingehalten, wenn der Widerspruch des Kunden bei CG innerhalb der gemäss dieser Bestimmung festgesetzten Frist schriftlich (einschliesslich E-Mail) zugeht.

 

Angebote von CG sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden und eine Frist zur schriftlichen Annahme durch den Kunden enthalten. Angebote von CG werden hinfällig, wenn sie nicht innert der darin genannten Frist schriftlich vom Kunden angenommen werden. Weicht die Annahme des Kunden vom Angebot von CG ab, ist die Annahme für CG unverbindlich und sie gilt von CG nur als akzeptiert, wenn CG die vom Käufer mitgeteilten Bedingungen ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

Angebote und Bestellungen beziehen sich stets auf die in den aktuellen Verkaufsdokumentationen (Print und Internet) von CG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.

 

Spezifikation und Sortiment

Technische Daten, Dokumentationen, Beschreibungen, Abbildungen, Angaben betreffend Dimensionen und Eigenschaften sowie Informationen zu Standards (nachfolgend «Spezifikation» genannt) dienen rein informativen Zwecken und gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft, es sei denn, CG sichert eine solche ausdrücklich schriftlich zu. CG behält sich vor, jederzeit Änderungen an den Spezifikationen, den Produkten, Verpackungen und Dienstleistungen vorzunehmen sowie Produkte und Dienstleistungen aus dem Sortiment zu nehmen.

 

Muss CG Änderungen an Spezifikationen vornehmen, insbesondere, infolge einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung oder weil ein Rohstoff bzw. Hilfs- oder Betriebsmittel nicht oder nur eingeschränkt verfügbar oder erlaubt sind, und stimmt der Kunde dieser Änderung nicht zu, ist CG berechtigt, bestätigte Bestellungen zu widerrufen. Erfolgte die Verweigerung der Zustimmung durch den Kunden ohne triftigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, CG sämtliche Kosten und Schäden zu ersetzen.

 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (nachfolgend «MHD») der Sisisi®-Menüs wie auf der Verpackung angegeben, wird bei Lieferung noch mindestens einundzwanzig (21) Kalendertage betragen. Die Deklaration und das Produkthandling sind der jeweiligen Produktetikette oder -verpackung zu entnehmen.

 

Datenschutz

Der Kunde garantiert und sichert zu, dass die durch ihn an CG übermittelten Daten (nachfolgend «Kundendaten» genannt) korrekt und vollständig sind. CG verwendet und behandelt die ihr übermittelten Kundendaten in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Bearbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt sorgfältig, gesetzeskonform und ausschliesslich zu den angegebenen Zwecken.

 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogenen Kundendaten Dritten offengelegt werden können, sofern der Vollzug des Vertrags betreffend eine Lieferung eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung eine solche Offenlegung erfordert. Im Übrigen gilt die unter [·] abrufbare Datenschutzerklärung.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken Ex Versandstandort (EXW Incoterms® 2020) exkl. Mehrwertsteuer. Die Preise und allfällige Zusatzkosten oder -gebühren gemäss dem Bestellformular von CG in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung sind verbindlich.

 

Bei Kostensteigerungen (einschliesslich, aber nicht begrenzt auf veränderte Wechselkursparitäten, Rohstoffpreisveränderungen, Verpackung, Transport, Montage, Versicherung, Gebühren oder Kosten für weitere Dienstleistungen usw.) zwischen dem Datum des Angebotes von CG und dem vereinbarten Lieferdatum an den Kunden, ist CG berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Fall wird CG den Kunden vorgängig darüber in Kenntnis setzen.

 

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist jede Rechnung von CG innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jegliche Abzüge, fällig und vom Kunden zu begleichen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, Rechnungen von CG ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von CG mit Forderungen von ihm zu verrechnen.

 

Bei Verzug des Kunden ist CG berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen und einen Verzugszins in Höhe von acht Prozent (8%) pro Jahr zu erheben und die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge, jeweils zuzüglich Verzugszins zu verlangen. Bezahlt der Kunde trotz Aufforderung von CG die geschuldeten Beträge nicht innerhalb von zehn (10) Tagen, ist CG berechtigt, nach freiem Ermessen (i) Vertragserfüllung zu verlangen oder; (ii) von einzelnen oder sämtlichen Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten oder; (iii) weitere Lieferungen oder Teillieferungen nur gegen Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder Barzahlung bei Lieferung zu erbringen. Zusätzlich ist der Kunde in den Fällen (i) bis (iii) gegenüber CG schadenersatzpflichtig.

 

Im Falle eines Vertragsrücktritts durch CG, ist der Kunde bei der ersten Aufforderung von CG verpflichtet, sämtliche unter dem betreffenden Vertrag erhaltenen und nicht bezahlten Produkte unverzüglich und unversehrt auf Kosten des Kunden an den von CG bezeichneten Standort und gemäss den Instruktionen von CG zu übergeben und CG den Schaden zu ersetzen.

 

Lieferbedingungen

Sofern nicht im Vertrag, einem Angebot von CG, einer Bestellbestätigung oder an anderer Stelle seitens CG ausdrücklich schriftlich aufgeführt, erfolgen alle Lieferungen gemäss Ex Works (EXW) Versandstandort Incoterms® 2020. Vorbehältlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen CG und dem Kunden, gelten folgende Versandstandorte als vereinbart: (i) für Sisisi®-Menüs und Verbrauchsmaterialien (einschliesslich, aber nicht begrenzt auf Ersatzfilter, Kalkreiniger, Servietten): Crailsheim, Deutschland; (ii) für neue Qeamer®: Immenstadt i.Allgäu, Deutschland; und (iii) für wiederaufbereitete Qeamer®: Sindelfingen, Deutschland.

 

Wünscht der Kunde zusätzliche Logistikdienstleistungen (z.B. die Zoll- oder Steuerabwicklung etc.), werden diese von CG gemäss Vertrag, dem Angebot von CG, der Bestellbestätigung oder einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen CG und dem Kunden erbracht und vom Kunden vergütet.

 

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, im Einzelfall wird ein Liefertermin durch CG ausdrücklich und schriftlich zugesichert. Dies gilt insbesondere auch für die im Bestellformular von CG aufgeführten Ca.-Lieferzeiten und Zustelltage. Liefertermin ist der Moment, zu dem die Produkte gemäss den vereinbarten Incoterms® dem Kunden übergeben werden. CG bemüht sich, eine vom Kunden gewünschte Kalenderwoche als Lieferzeitraum einzuhalten.

 

Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn (i) der Kunde den Umfang der Bestellung nachträglich erweitert oder ändert; (ii) der Kunde seinen Pflichten (einschliesslich, aber nicht begrenzt auf die Entgegennahme der Ware) nicht, verspätet oder ungenügend nachkommt; oder (iii) bei Nicht-, Spät- oder Schlechtlieferung von Drittlieferanten.

 

CG teilt dem Kunden den Liefertermin mit angemessener Vorlaufzeit schriftlich per E-Mail oder telefonisch mit. Der Kunde sorgt für die Annahme der Lieferung zu diesem Datum. Werden die Produkte am Liefertermin vom Kunden nicht angenommen, ist CG berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Weitere Kosten in diesem Zusammenhang (z.B. erneute Lieferung) sind vom Kunden zu tragen.

 

Teillieferungen sind gestattet. CG ist berechtigt, solche Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen. CG ist Minderlieferung bis zu einem Umfang von zehn Prozent (10%) gestattet, es sei denn, dem Kunden ist die Mengenabweichung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zuzumuten. Der Kunde bezahlt stets die tatsächlich gelieferte Menge. CG ist berechtigt, für die Bestellung bestimmte Bestellmengen vorzuschreiben. Allfällige Mindestbestellmengen gemäss dem Bestellformular von CG in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung sind verbindlich.

 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte vom Export in bestimmte Länder ausgeschlossen sein können. Bei einem Weiterverkauf der Produkte ist der Kunde selbst und ausschliesslich dafür verantwortlich, die anwendbaren Vorschriften einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, CG sowie ihre verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Anteilsinhaber, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Strafen, Bussgeldern, Kosten und Auslagen, einschliesslich angemessener Anwalts- und Gerichtsgebühren (nachfolgend «Kosten») schadlos zu halten, die ihnen in Verbindung mit einer durch einen Dritten initiierten Klage, Forderung oder einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der Produkte entstehen.

 

Forecasting

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es aus betrieblichen Gründen zur Sicherstellung einer Lieferfähigkeit von CG erforderlich ist, die für die Herstellung der Produkte notwendigen Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsmittel und Verpackungen zu bevorraten. CG kann Kunden verpflichten, Forecasts einzureichen. Über die Einzelheiten schliessen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.

 

Force Majeure

CG wird von ihrer Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, sofern ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, d.h. Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von CG liegen, wie etwa Naturkatastrophen, Sabotage, Feuer, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Pandemien, Epidemien, Zerstörung/Beschädigung von Produktionsanlagen bzw. -stätten, Grenzschliessungen, Einschränkungen des Warenverkehrs, Sanktionslisten, Export- oder Importbeschränkungen, Nicht-, Spät- oder Schlechtlieferung durch Vorlieferanten, Aufstände, Krieg oder Regierungsmassnahmen sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Roh- oder Hilfsstoffen sowie Betriebsmittel oder Materialien, unabhängig davon, ob das entsprechende Ereignis CG oder einen seiner Zulieferer betrifft.

 

Gewährleistung und Haftung

Beim Kauf von Produkten

CG gewährleistet die Mängelfreiheit der gelieferten Produkte im Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich, zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich CG schriftlich mitzuteilen (nachfolgend «Mängelrüge»). Sofern der Kunde dies unterlässt, gilt das Produkt als genehmigt. Die Genehmigung gilt in jedem Fall als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelrüge erhoben hat.

 

Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung gemäss vorstehendem Absatz nicht erkennbar waren (nachfolgend «verdeckte Mängel»), sind nach der Entdeckung gegenüber der CG unverzüglich zu rügen, andernfalls gelten die Produkte auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Für verdeckte Mängel bei Sisisi®-Menüs, welche vom Kunden CG nicht innerhalb des auf der Verpackung des angeblich mangelhaften Sisisi®-Menüs aufgedruckten MHD schriftlich gemeldet werden, übernimmt CG keine Gewährleistung. Für verdeckte Mängel bei Qeamern®, übernimmt CG keine Gewährleistung, soweit diese gesetzlich ausgeschlossen werden kann.

 

In Mängelrügen müssen Datum, Art der Lieferung, Inhalt und Rechnungsnummer angegeben werden und es sind Bilder der beanstandeten Produkte bzw. deren Verpackung beizufügen. Auf Verlangen von CG ist das beanstandete Produkt mit einer Kopie der Rechnung und einem detaillierten Mangelbeschrieb an einen von CG bezeichneten Ort und gemäss den Instruktionen von CG zusenden. Die anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten von CG.

 

Mangelhafte Sisisi®-Menüs: Für fehlerhafte Lieferungen (Falschlieferung, Unterlieferung oder mangelhafte Lieferung) von Sisisi®-Menüs (i) schreibt CG dem Kunden einen Betrag im Gegenwert der mangelhaften Produkte gut, der vom Rechnungsbetrag der betroffenen Lieferung abgezogen wird oder (ii) liefert CG dem Kunden Sisisi®-Menüs nach, wobei GC über die zu treffenden Massnahmen gemäss (i) und (ii) jeweils nach eigenem Ermessen entscheidet. Im Falle einer Gutschrift stellt CG dem Kunden eine neue Rechnung aus. Soweit Mängel den Wert oder die Tauglichkeit zum Gebrauch der Sisisi®-Menüs nicht aufheben oder erheblich mindern, hat der Kunde den vollen Rechnungsbetrag zu bezahlen und auch jede andere Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen in Rechnung gestellten Betrag nach eigenem Ermessen zu mindern.

 

Mangelhafte Qeamer®: Bei fehlerhaften Lieferungen (Falschlieferung, Unterlieferung oder mangelhafte Lieferung) von Qeamern® behebt CG den Mangel nach freiem Ermessen entweder durch Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Soweit Mängel den Wert oder die Tauglichkeit zum Gebrauch der Qeamer® nicht aufheben oder erheblich mindern, hat der Kunde keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung und auch jede andere Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Jeder Schaden oder Mangel, welcher aufgrund unsachgemässen Gebrauchs des Qeamers® auftritt, liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden und dessen Behebung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen von CG ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten Der Kunde hat kein Recht auf Minderung. Vorbehältlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erbringt CG weder direkt noch durch eine von CG beauftragte Partnerfirma Unterhalts- oder Serviceleistungen am Qeamer®.

 

Bei der Erbringung von Dienstleistungen

CG erbringt Dienstleistungen sorgfältig und in der vereinbarten Qualität. Ist der Kunde der Auffassung, dass CG eine Dienstleistung mangelhaft erbracht hat, hat er dies CG unverzüglich, detailliert und schriftlich anzuzeigen. CG ist berechtigt, innert angemessener Frist den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen von CG ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

 

Haftung

Weitergehende Ansprüche des Kunden, als die unter diesem Abschnitt der AGB Aufgeführten, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. CG haftet insbesondere nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), für seine Hilfspersonen (Art. 101 OR) oder für weitere (mittelbare) Schäden, wie namentlich entgangener Gewinn. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht nur für vertragliche Ansprüche, sondern für sämtliche Ansprüche, unerheblich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich aber nicht begrenzt auf die Haftung aus unerlaubter Handlung (Art. 41 ff. OR).

 

Gekühlte Produkte müssen durchgehend zwingend gemäss der auf der jeweiligen Produkteverpackung angegebenen Temperatur gelagert werden und sie dürfen nur gemäss dem hierfür vorgesehenen und von CG freigegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Als unsachgemässe Verwendung gilt insbesondere (aber nicht ausschliesslich) den Qeamer® fehlerhaft in Betrieb zu nehmen, nicht ordnungsgemäss zu warten und/oder nicht ordnungsgemäss instand setzen zu lassen, den Qeamer® zur Erhitzung von Lebensmitteln zu verwenden, die nicht von CG hierfür explizit freigegeben sind, oder an den zur Benutzung mit dem Qeamer® vorgesehen Sisisi®-Menüs Änderungen vorzunehmen wie z.B. das Einfrieren der Menüs oder Überkleben des aufgebrachten MHD etc. Für allfällige Schäden, welche durch Nichteinhaltung dieser Vorgaben und/oder durch eine unsachgemässe Verwendung entstehen, übernimmt CG keine Haftung und der Kunde verpflichtet sich, CG von sämtlichen Kosten schadlos zu halten, die in Zusammenhang mit einem durch einen Dritten geltend gemachten Anspruch stehen. Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Verkauf von Lebensmitteln, insbesondere, aber nicht begrenzt auf die Kühlung, einzuhalten.

 

Produkterückruf

Rügt der Kunde ungerechtfertigt einen Mangel oder macht er falsche oder irreführende Aussagen zum Produkt, seinem Verhalten oder zu Vorkommnissen im Zusammenhang dem Produkt (nachfolgend Ausführungen) und ergreift CG deswegen Massnahmen, um vermeintliche Produktgefahren abzuwehren oder regulatorische Pflichten zu erfüllen, die nach dem freien Ermessen von CG geboten sind bzw. bestehen würden, soweit die Ausführungen des Kunden zuträfen (etwa Behördennotifikationen, Warnungen, Rückrufe etc.), hat der Kunde gegenüber CG den Schaden zu ersetzen, der CG aufgrund der getroffenen Massnahmen entsteht (bspw. Rückrufkosten, entgangener Gewinn, Kosten für Rechtsberatung). Das gilt nicht, soweit der Kunde nicht erkannt hat oder nicht hätte erkennen müssen, dass seine Ausführungen unzutreffend sind.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von CG bleiben alle gelieferten Produkte im Eigentum von CG.

 

Solange die Produkte im Eigentum von CG sind, hat der Käufer sämtliche angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Eigentum von CG zu schützen. Der Kunde hat die Produkte auf eigene Kosten zu lagern und zugunsten von CG gegen Diebstahl, Betriebsstörung, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern. Er hat die unbezahlten Produkte im Weiteren getrennt von den eigenen Produkten sowie den Produkten Dritter und mit dem Vermerk «Eigentum von CG» aufzubewahren und sämtliche Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Eigentum von CG in keiner Weise gefährdet ist.

 

Bei Lieferungen in Länder, in denen die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft ist, wird der Kunde unverzüglich auf seine Kosten alles tun, um CG entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird an allen Massnahmen (z.B. Registrierung, Publikation usw.) mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von CG.